Mehr zur Gemeindeversammlung

Weitere Infos zum Thema Gemeindevesammlung finden sich in der Satzung von Köln-West. Diese steht per Log-In angemeldeten Mitgliedern zur Einsicht zur Verfügung.

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Wofür wir stehen – die Leitgedanken von Köln-West

Liebe zu Gott und unsern Mitmenschen ... , die Bibel als Maßstab ..., das Evangelium weitersagen – unsere Leitgedanken fassen zusammen, woran wir uns als Gemeinde orientieren.

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Gemeindeversammlung

Die Gemeinde Köln-West, die als Freie Gemeinde ja nicht Teil der Landeskirchen ist, wird von den beiden Satzungsorganen Gemeindeversammlung und Gemeindeleitung bestimmt.

Als Freie Gemeinde bestimmen die Mitglieder der Gemeinde über wesentliche Dinge wie Haushalt oder Personalien. Gemeindeversammlungen finden in der Regel drei bis sechs Mal im Jahr statt. Es gibt regelmäßige Termine z. B. zur Festlegung des Haushalts – darüber hinaus können zu besonderen Themen auch gesonderte Gemeindeveranstaltungen angesetz werden.

Alle Mitglieder sind in der Gemeindeversammlung stimmberechtigt. Bei Beschlüssen über finanzielle Verpflichtungen und bei Wahlen zur Gemeindeleitung sind nur Gemeindemitglieder stimmberechtigt die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Gemeindeversammlungen sind in der Regel öffentlich, so dass auch interessierte Gäste willkommen sind.

Aufgaben der Gemeindeversammlung

  • Entscheidungen in allen Gemeindeangelegenheiten, soweit nicht die Gemeindeleitung bevollmächtigt ist

  • Übertragung von Beschlussfassungen an die Gemeindeleitung zur selbständigen Erledigung übertragen

  • Weitere Deatails: Siehe Satzung.